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Vertiefende Artikel

Grundlagenwissen zur Altersvorsorge, zusammengestellt aus öffentlichen Quellen.

Grundlagen 8 Min. Lesezeit

Das Drei-Säulen-System: Wie Altersvorsorge in Deutschland aufgebaut ist

Wenn von Altersvorsorge in Deutschland die Rede ist, taucht der Begriff der drei Säulen regelmäßig auf. Er beschreibt ein System, das aus drei verschiedenen Quellen von Altersleistungen besteht, die nebeneinander existieren und sich in ihrer Funktion unterscheiden.

Die erste Säule: Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die tragende Säule des deutschen Rentensystems. Sie ist für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend. Das Prinzip dahinter ist das Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Beschäftigten finanzieren die laufenden Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Es gibt kein individuelles Kapitalpolster, das angespart und später ausgezahlt wird.

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen zur ersten Säule auch die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke, etwa für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Diese Gruppen sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Die zweite Säule: Betriebliche Altersvorsorge

Die zweite Säule umfasst Leistungen, die über den Arbeitgeber organisiert werden. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, einen Teil seines Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Seit 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Welcher Weg gewählt wird, liegt beim Arbeitgeber, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.

Die dritte Säule: Private Altersvorsorge

Die dritte Säule steht für alle Formen der privaten, individuellen Vorsorge. Dazu gehören staatlich geförderte Produkte wie die Riester-Rente und die Basisrente (Rürup-Rente), aber auch nicht geförderte Formen wie Kapitallebensversicherungen, Fondssparpläne oder Immobilien.

Die dritte Säule ist freiwillig und individuell gestaltbar. Sie ergänzt die ersten beiden Säulen, kann diese aber nicht ersetzen, sofern man in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und dort Ansprüche aufgebaut hat.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, "Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht", aktuelle Ausgabe
Renteninformation 6 Min. Lesezeit

Was die jährliche Renteninformation tatsächlich aussagt

Jedes Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung an Versicherte ab 27 Jahren, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten gesammelt haben, eine Renteninformation. Das Dokument enthält Zahlen, die auf den ersten Blick wie eine Prognose wirken. Sie sind es aber nicht.

Was im Dokument steht

Die Renteninformation enthält drei wesentliche Angaben: die bisher erworbenen Rentenansprüche auf Basis der tatsächlich geleisteten Beiträge, eine Hochrechnung der Rente bei gleichbleibendem Verdienst bis zum Renteneintritt, und Angaben zu einer möglichen Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.

Was die Zahlen bedeuten und was nicht

Die Hochrechnungen beruhen auf zwei Annahmen: Das Einkommen bleibt bis zum Renteneintritt konstant, und der aktuelle Rentenwert bleibt ebenfalls konstant. Beide Annahmen werden in der Realität nicht zutreffen. Löhne entwickeln sich, Rentenanpassungen finden statt, und Lebensläufe verlaufen selten geradlinig.

Der ausgewiesene Betrag ist daher keine Garantie und keine verlässliche Prognose. Er ist ein Orientierungswert auf Basis der heutigen Situation. Dieser Unterschied ist zentral für das Verständnis des Dokuments.

Die erste Zahl: Bereits erworbene Ansprüche

Interessanter als die Hochrechnung ist die erste Angabe: die Rente, die Sie auf Basis der bereits geleisteten Beiträge heute erworben haben. Diese Zahl ist stabiler, weil sie auf tatsächlichen Beitragszeiten beruht. Sie zeigt, wo Sie aktuell stehen, nicht, wo Sie landen könnten.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, "Renteninformation und Rentenauskunft", Merkblatt
Entgeltpunkte 7 Min. Lesezeit

Entgeltpunkte: Die Recheneinheit der gesetzlichen Rente

Das Rentensystem rechnet nicht in Euro, sondern in Entgeltpunkten. Erst zum Zeitpunkt des Renteneintritts werden die gesammelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, um den monatlichen Rentenbetrag zu ermitteln.

Wie ein Entgeltpunkt entsteht

Wer in einem Kalenderjahr genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhält einen Entgeltpunkt. Wer weniger verdient, erhält weniger als einen Punkt. Wer mehr verdient, erhält mehr, maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die Formel ist einfach: Das eigene Jahresentgelt wird durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt. Das Ergebnis ist die Anzahl der Entgeltpunkte für dieses Jahr. Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht das Durchschnittsentgelt jährlich.

Entgeltpunkte in anderen Lebenssituationen

Nicht nur Beitragszeiten erzeugen Entgeltpunkte. Auch Kindererziehungszeiten werden angerechnet: Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, werden dem betreuenden Elternteil drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Das entspricht drei Entgeltpunkten, sofern keine höheren eigenen Beitragszeiten in diesem Zeitraum vorliegen.

Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug, Zeiten der Pflege von Angehörigen und Zeiten der Berufsausbildung können ebenfalls Entgeltpunkte erzeugen, allerdings in unterschiedlichem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen.

Der aktuelle Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag in Euro, den ein Entgeltpunkt bei Rentenbeginn wert ist. Er wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Lohnentwicklung. Seit 2024 gilt für Westdeutschland und Ostdeutschland derselbe Rentenwert.

Quelle: §§ 63, 70 SGB VI sowie Deutsche Rentenversicherung Bund, "Rente: Einfach erklärt"
Freiwillige Beiträge 6 Min. Lesezeit

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Wer nicht pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Pflichtversicherte können unter Umständen zusätzliche Beiträge leisten. Was das bewirkt, ist klar definiert. Was es nicht bewirkt, ebenfalls.

Wer freiwillig zahlen kann

Personen, die nicht pflichtversichert sind, mindestens 16 Jahre alt sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können freiwillige Beiträge leisten. Das betrifft beispielsweise Selbstständige ohne Versicherungspflicht, Beamte, Hausfrauen und -männer sowie Personen, die im Ausland leben und früher in Deutschland versichert waren.

Was freiwillige Beiträge bewirken

Freiwillige Beiträge erhöhen die Anzahl der Entgeltpunkte und damit den späteren Rentenanspruch. Sie können dazu beitragen, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren zu erfüllen, was Voraussetzung für die Regelaltersrente ist. Außerdem können sie die Wartezeit von 45 Jahren (für besonders langjährig Versicherte) auffüllen.

Was freiwillige Beiträge nicht bewirken

Freiwillige Beiträge erzeugen keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Dieser setzt eine besondere Versichertenbiografie mit Pflichtbeitragszeiten voraus. Auch die Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte lässt sich durch freiwillige Beiträge allein nicht erfüllen.

Der Beitrag ist zudem nicht beliebig hoch wählbar. Es gelten ein Mindestbeitrag und ein Höchstbeitrag, die jährlich von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt werden. Die Zahlung erfolgt in der Regel monatlich oder als Jahresbeitrag bis zum 31. März des Folgejahres.

Quelle: §§ 7, 167, 197 SGB VI sowie Deutsche Rentenversicherung Bund, "Freiwillig versichert"
Grundlagen 5 Min. Lesezeit

Der Versicherungsverlauf: Was im Rentenkonto gespeichert ist

Jede versicherte Person hat bei der Deutschen Rentenversicherung ein Versicherungskonto. Dort werden alle rentenrechtlich relevanten Zeiten gespeichert. Das Konto ist die Grundlage für die spätere Rentenberechnung.

Was im Konto gespeichert wird

Im Versicherungsverlauf stehen Beitragszeiten aus abhängiger Beschäftigung, Zeiten der Pflichtversicherung aus anderen Gründen (Kindererziehung, Pflege), Zeiten der freiwilligen Versicherung, beitragsfreie Zeiten wie Anrechnungszeiten für Ausbildung oder Krankheit, sowie Ersatzzeiten für bestimmte historische Sachverhalte.

Den Versicherungsverlauf prüfen

Versicherte können ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Das ist sinnvoll, weil Fehler im Konto vorkommen können: Beitragszeiten fehlen, Zeiträume sind falsch zugeordnet, oder Kindererziehungszeiten wurden nicht eingetragen. Solche Fehler lassen sich korrigieren, aber nur, wenn man sie kennt.

Die Kontenklärung kann jederzeit beantragt werden. Für bestimmte ältere Zeiten gelten besondere Nachweisregeln.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, "Ihr Versicherungsverlauf", Informationsbroschüre
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