Das Drei-Säulen-System: Wie Altersvorsorge in Deutschland aufgebaut ist
Wenn von Altersvorsorge in Deutschland die Rede ist, taucht der Begriff der drei Säulen regelmäßig auf. Er beschreibt ein System, das aus drei verschiedenen Quellen von Altersleistungen besteht, die nebeneinander existieren und sich in ihrer Funktion unterscheiden.
Die erste Säule: Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die tragende Säule des deutschen Rentensystems. Sie ist für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend. Das Prinzip dahinter ist das Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Beschäftigten finanzieren die laufenden Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Es gibt kein individuelles Kapitalpolster, das angespart und später ausgezahlt wird.
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen zur ersten Säule auch die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke, etwa für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Diese Gruppen sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Die zweite Säule: Betriebliche Altersvorsorge
Die zweite Säule umfasst Leistungen, die über den Arbeitgeber organisiert werden. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, einen Teil seines Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Seit 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Welcher Weg gewählt wird, liegt beim Arbeitgeber, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.
Die dritte Säule: Private Altersvorsorge
Die dritte Säule steht für alle Formen der privaten, individuellen Vorsorge. Dazu gehören staatlich geförderte Produkte wie die Riester-Rente und die Basisrente (Rürup-Rente), aber auch nicht geförderte Formen wie Kapitallebensversicherungen, Fondssparpläne oder Immobilien.
Die dritte Säule ist freiwillig und individuell gestaltbar. Sie ergänzt die ersten beiden Säulen, kann diese aber nicht ersetzen, sofern man in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und dort Ansprüche aufgebaut hat.