Warum dieses Portal existiert
Altersvorsorge ist ein Thema, das fast alle betrifft. Gleichzeitig ist das Wissen darüber oft fragmentiert oder von kommerziellen Interessen begleitet. Wer sich informieren möchte, stößt häufig auf Ratgeber, die letztlich Produkte verkaufen. Das macht es schwer, zwischen Wissen und Werbung zu unterscheiden.
Dieses Portal versucht, den Schritt davor zu machen. Bevor jemand entscheidet, was er oder sie tun möchte, sollte ein Grundverständnis vorhanden sein. Wie das System aufgebaut ist. Was der eigene Versicherungsverlauf bedeutet. Welche Stellschrauben es überhaupt gibt.
Alle Inhalte stammen aus öffentlich zugänglichen Materialien. Primärquellen sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Eigene Einschätzungen werden als solche kenntlich gemacht und sind von der Darstellung gesicherter Fakten getrennt.
Was dieses Portal tut und was nicht
Was wir tun
- Grundbegriffe der gesetzlichen Rentenversicherung erläutern
- Die Struktur des Drei-Säulen-Systems beschreiben
- Erklären, wie die jährliche Renteninformation aufgebaut ist
- Zeigen, wie Entgeltpunkte berechnet werden
- Möglichkeiten freiwilliger Beiträge darstellen
- Auf weiterführende offizielle Quellen hinweisen
Was wir nicht tun
- Individuelle Beratung anbieten
- Konkrete Vorsorgeprodukte empfehlen
- Finanzprodukte oder Versicherungen vermitteln
- Persönliche Rentenprognosen erstellen
- Steuerliche oder rechtliche Beratung leisten
Quellengrundlage
Auf welchen Quellen wir aufbauen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Broschüren, Merkblätter und Erläuterungen, die die Deutsche Rentenversicherung Bund kostenlos veröffentlicht. Darunter Erklärungen zur Renteninformation, zum Versicherungsverlauf und zu Beitragszeiten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Offizielle Publikationen des BMAS zur Altersvorsorge in Deutschland, zum Betriebsrentenrecht und zu den gesetzlichen Grundlagen der drei Säulen.
Sozialgesetzbuch VI
Gesetzliche Grundlagen der Rentenversicherung. Regelungen zu Beitragszeiten, Wartezeiten, Entgeltpunkten und Rentenarten werden direkt aus dem SGB VI zitiert oder daraus abgeleitet.
Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Für Inhalte zur betrieblichen Altersvorsorge werden die einschlägigen Paragraphen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung herangezogen.
Für wen
Berufstätige zwischen dreißig und fünfzig
Wer dreißig ist, hat möglicherweise schon zehn Jahre Beitragszeiten gesammelt, ohne je genau zu wissen, was das bedeutet. Mit vierzig rückt das Thema näher, aber die Informationslage bleibt unübersichtlich.
Diese Lebensphase ist aus rentenrechtlicher Sicht besonders interessant: Es ist noch Zeit, den eigenen Versicherungsverlauf zu verstehen und gegebenenfalls Lücken zu schließen. Gleichzeitig ist die Komplexität der Lebenssituationen in dieser Phase hoch.
Elternzeit, Selbstständigkeit, Jobwechsel, Auslandsaufenthalte: All das hat Auswirkungen auf den Rentenanspruch, die sich verstehen und einordnen lassen, wenn man die Grundbegriffe kennt.